ADS-L und FASST-CH
Ab 2028 gilt in der Schweiz für Teilnehmer der Leichtaviatik sowie Hängegleiter und Deltas eine weitgehende Pflicht, sich elektronisch sichtbar zu machen. Eine ähnliche Pflicht besteht zudem bereits für den Einflug in U-Space-Lufträume.
Viele FLARM-Nutzerinnen und -Nutzer fragen sich deshalb, was es mit dem neuen ADS-L auf sich hat – und ob sie selbst etwas unternehmen müssen. Die gute Nachricht vorweg: FLARM bleibt, und die meisten aktuellen Geräte lassen sich mit einem Update ADS-L-fähig machen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten im Überblick.
ADS-L im Überblick
ADS-L – genauer ADS-L 4 SRD 860 – ist eine Technologie für die elektronische Sichtbarkeit von Luftfahrzeugen. Sie ist nicht zertifiziert und nutzt das lizenzfreie Frequenzspektrum im Bereich von 868 MHz, also dasselbe Band, in dem auch FLARM sendet.
Entwickelt wurde ADS-L durch bzw. zusammen mit FLARM und weiteren Anbietern. Ein zentrales Ziel war dabei von Anfang an, bestehende Installationen weiterverwenden zu können: Statt neue Hardware zu kaufen, sollen vorhandene Geräte per Upgrade ADS-L-fähig werden.
Der technische Standard wird unter der Führung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit einer Gruppe von Industrieexperten entwickelt.
Evolution von ADS-L
Die technische Spezifikation von ADS-L liegt mittlerweile in der zweiten Version (Issue 2) vor. Die erste Version (Issue 1) setzte die Grundlage für elektronische Sichtbarkeit im U-Space. Issue 2 ergänzte Verfahren für die Bodeninfrastruktur und den Uplink, also die Übermittlung von Informationen vom Boden zum Luftfahrzeug.
Zurzeit ist Issue 3 in Bearbeitung. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Interoperabilität Luft/Luft – also darauf, wie sich Luftfahrzeuge untereinander erkennen und Kollisionen vermieden werden können.
Elektronische Sichtbarkeit in der Schweiz
FASST-CH ist eine Initiative des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Verbesserung der Flugsicherheit. Sie basiert auf elektronischer Sichtbarkeit, unter anderem mittels ADS-L. Ab 2028 gilt ein entsprechendes Mandat für die Kleinfliegerei, für Ballone und für Hängegleiter.
Was bedeutet das für FLARM-Nutzer?
Zunächst das Wichtigste: FLARM geht nicht weg. ADS-L ersetzt FLARM nicht, sondern ergänzt es.
Ein grosser Teil existierender FLARM-Geräte lässt sich auf ADS-L aktualisieren. Die einzige Ausnahme bildet Classic FLARM (mehr dazu in den häufigen Fragen weiter unten). Die für das Update nötige Lizenz können Sie bequem in unserem Shop unter shop.flarm.com erwerben.
Folgende Produkte sind aktuell mit ADS-L verfügbar:
- PowerFLARM Core
- PowerFLARM Portable
Ausserdem sind viele FLARM-Geräte von Drittherstellern ebenfalls auf ADS-L aufrüstbar.
Häufige Fragen
Die Lizenz schaltet ADS-L «out» frei, also das Aussenden von ADS-L-Signalen auf 868 MHz. Damit erfüllen Sie die Anforderungen gemäss SERA.6005 (U-Space) sowie von FASST-CH in der Schweiz.
Die allermeisten Geräte für elektronische Sichtbarkeit können immer nur einen Funkkanal gleichzeitig empfangen. Um sowohl FLARM- als auch ADS-L-Signale zu empfangen, muss ein Gerät daher zwischen den Kanälen hin- und herwechseln. Der Empfang von ADS-L ist daher meist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Unsere Geräte werden die Leistung und Sicherheit von FLARM nie zugunsten anderer Protokolle beeinträchtigen.
Soweit möglich setzen wir neue Versionen des Standards um, sobald diese verfügbar sind.
Die aktuelle ADS-L-Spezifikation ist leider nicht mit Classic FLARM kompatibel. Sollte sich das ändern, werden wir eine Umsetzung für Classic FLARM prüfen.
Auch unsere aktuellen Produkte für die Integration in Geräte anderer Hersteller unterstützen ADS-L. Ob und wie ein bestimmtes Gerät ADS-L unterstützt, kommuniziert der jeweilige Hersteller. Falls Lizenzen nötig sind, erhalten Sie diese ebenfalls über den Hersteller – mit Ausnahme des AIR Avionics AT-1.