NUTZUNGSVERTRAG
Durch das Herunterladen der Datei stimmt der Benutzer diesem Nutzungsvertrag zu:
- FLARM Geräte dürfen nur an Benutzer überreicht werden, die aktiv und in schriftlicher Form allen Punkten dieses Nutzungsvertrags zugestimmt haben. Dieses FLARM Gerät wird alleine von der Person benutzt, die diesen Nutzungsvertrag unterschrieben hat. Dieser Nutzungsvertrag darf auch ausgedruckt, unterschrieben und and FLARM Technology GmbH, Waserstrasse 83, 8053 Zürich, Schweiz, geschickt werden.
- FLARM kann nicht in allen Situationen warnen; Warnungen können falsch oder zu spät sein, fehlen, gar nicht ausgegeben werden, andere als die grösste Bedrohung anzeigen und die Aufmerksamkeit des Piloten stören. FLARM erteilt keine Ausweichvorschläge. FLARM kann nur vor Flugzeugen warnen, die mit FLARM oder einem kompatiblen Gerät ausgerüstet sind oder vor Hindernissen, die in der Datenbank gespeichert sind. Die Benutzung von FLARM erlaubt unter keinen Umständen eine veränderte Flugtaktik. Der Betrieb von FLARM erfolgt in der alleinigen und ausschliesslichen Verantwortung des jeweiligen Piloten.
- FLARM darf nicht für Navigationszwecke, zur Staffelung bzw. Separation oder für nicht-VFR-Flüge benutzt werden.
- Die aktuellsten Ausgaben des BENUTZUNGSHANDBUCHS und INSTALLATIONSHANDBUCH müssen gelesen, verstanden und stets befolgt werden. Es ist bekannt, dass die Software zeitlich begrenzt einsatzfähig ist und zu einem definierten Stichtag ersetzt werden muss.
- Nach dem Einschalten führt FLARM einen Selbsttest aus, der vom Benutzer überwacht werden. Falls ein Fehler festgestellt oder vermutet wird, muss FLARM unverzüglich aus dem Flugzeug entfernt und untersucht werden.
- FLARM darf nicht in den USA und Kanada bzw. von Piloten der USA und Kanada bzw. in Flugzeugen, welche in den USA oder Kanada immatrikuliert und/oder versichert sind, betrieben werden. Ebenso ist der Betrieb von FLARM untersagt, wenn sich an Bord Personen mit Wohnsitz in den USA oder Kanada oder Staatsbürger der USA oder von Kanada befinden.
- Es ist nicht zulässig, absichtlich in das FLARM Gerät, die GPS-Antenne oder in die externen/internen GPS-Antennenleitungen künstlich erzeugte Signale einzuleiten, welche mit Signalen vergleichbar sind, welche von Satelliten ausgestrahlt werden, die durch das US DoD betrieben werden.
- Benutzer und Pilot sind alleine verantwortlich, FLARM im Rahmen der anwendbaren Rechtssprechung zu betreiben. Beschränkungen können beinhalten, aber sind nicht beschränkt auf, Benutzung von SRD-Funkübertragung aus der Luft, Installation in Flugzeugen, Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen von Sportwettkämpfen.
- Keine Bestandteile der PC Software, der FLARM Gerätesoftware, von Hindernisdatenbanken und der FLARM Hardware dürfen kopiert, verändert, reverse engineered, dekompiliert oder demontiert werden ohne explizite schriftliche Genehmigung von FLARM Technology GmbH. Die PC Software, die FLARM Gerätesoftware, die Hindernisdatenbanken, die FLARM Hardware, der Name und das Logo FLARM sind in verschiedenen Ländern urheber-, marken und patentrechtlich geschützt.
- Von FLARM zur Verfügung gestellte Information wird auf eigenes Risiko benutzt und fällt unter dieselben Bedingungen wie das FLARM Gerät selbst. FLARM Technology GmbH ist nicht verantwortlich für Geräte dritter Parteien, welche von FLARM Geräten gelieferte Information benutzen.
- FLARM Technology GmbH, dessen Organe, Mitarbeiter, Berater und Entwickler sowie Lizenznehmer können unter keinen Umständen haftbar gemacht werden.
- Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, es wird Schweizer Gesetz angewendet.
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Download
Firmware v4.04 (17. Juni 2008)
Mit SD Karte:
flarm_404.fw (1.3 MB)
Anleitung SD Karten
4.xx revision history
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